Neue Corona-Regelungen zum Schuljahresbeginn
„Schule in Präsenz – aber sicher!“
Schleswig-Holstein. Bildungsministerin Karin Prien hat die Notwendigkeit des Präsenzunterrichts für alle Schüler*innen in einem Informationsschreiben bekräftigt, welches vom Ministerium vor Schulbeginn an alle Schulen im Land verschickt worden ist.
Die Startchancen für das neue Schuljahr seien deutlich besser als im vergangenen Jahr, allerdings sei das Infektionsgeschehen weiterhin auch mit Blick auf die Delta-Variante sehr dynamisch. „Um allen Beteiligten ein sicheres Ankommen im neuen Schuljahr zu gewährleisten, bleibt es – wie vor den Sommerferien schon angekündigt – in den ersten drei Wochen des Schuljahres bei der Maskenpflicht in den Innenräumen. Und es bleibt für die ersten drei Wochen dabei, dass alle, die nicht geimpft oder genesen sind, sich zweimal in der Woche selbst testen müssen“, sagte Bildungsministerin Prien und verwies in diesem Zusammenhang auch noch einmal nachdrücklich auf die geltenden Regelungen für Ein- und Rückreisende aus ausländischen Risikogebieten. „Es ist von großer Bedeutung für die Schulgemeinschaft, dass jede Einzelne und jeder Einzelne die geltenden Quarantänevorgaben gewissenhaft einhält. Familien mit Schulkindern sollten sich in den letzten drei Tagen vor dem ersten Schultag testen lassen und bei den geringsten Krankheitssymptomen einen Arzt aufsuchen und nicht in die Schule kommen.“
Ein weiterer Beitrag für mehr Sicherheit im Schulalltag sei die Impfung. Prien: „Wir befinden uns jetzt in der glücklichen Lage, dass allen Menschen ein Impfangebot unterbreitet werden kann. Jede und jeder, die oder der dieses Angebot freiwillig wahrnimmt, trägt nicht nur zur eigenen Sicherheit bei, sondern auch zu unser aller Schutz vor der Ansteckung.“ Je höher die Impfquote in der Bevölkerung sei, desto sicherer könne auch Präsenzunterricht in den Schulen stattfinden. Vor diesem Hintergrund appellierte Prien insbesondere an die Lehrkräfte, an alle in Schule Beschäftigten und auch an die Schüler*innen über 18 Jahre, sich impfen zu lassen. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sollten nach ärztlicher Aufklärung und sorgfältiger Risikoabwägung die Möglichkeit zur Impfung nutzen.
Weitere Informationen zum Schuljahresbeginn:
- Die Maskenpflicht im Außenbereich wird aufgehoben.
- Die Kohortenregelung wird nicht mehr angewendet, das heißt zum Beispiel, dass die Kinder die Pause auf dem Schulhof wieder gemeinsam verbringen können.
- Die an den Schulen bewährten und eingeübten Hygienemaßnahmen wie Händewaschen, Abstandhalten und Lüften gelten weiterhin.
Für Einschulungsfeiern gelten folgende Regelungen: Die Feiern sollten nach Möglichkeit im Freien stattfinden. Es gibt keine Beschränkung der Teilnehmerzahl für Veranstaltungen in Innenräumen, sofern das Abstandsgebot eingehalten werden kann. Maskenpflicht in Innenräumen bleibt und es besteht eine Testpflicht für Eltern und Angehörige (gilt nicht für Geimpfte und Genesene). (red)