Polizei bittet um Einhaltung des Durchfahrtsverbots
Die Sperrung der Ortsdurchfahrt Schönwalde über die Landesstraße 57 ist durch Hinweistafeln und Verkehrszeichen sowie durch das Verkehrszeichen 250 ausgewiesen. Hier gilt ein Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art. Eine entsprechende Umleitungsstrecke ist ausgeschildert
Leider gibt es bereits nach einer Woche Sperrung diverse Verkehrsteilnehmer, die sich zu keiner Zeit an das Durchfahrtsverbot halten, wodurch es zu gefährlichen Situationen gekommen ist und Bauarbeiter gefährdet werden können. Durch die Polizei wird an dieser Stelle mitgeteilt, dass es zu keiner Zeit erlaubt ist, durch die Baustelle zu fahren, auch wenn dort nicht gearbeitet wird.
Die Beamten der Polizeistation Schönwalde werden vermehrt kontrollieren, ob sich die Verkehrsteilnehmer an das Verbot halten. Sollte dieses nicht der Fall sein, können im Einzelfall Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Ein Verstoß wird mit 50 Euro Verwarngeld geahndet. Bei vorsätzlicher Begehung, was hier angenommen werden kann, verdoppelt sich die Summe und wird zu einem Bußgeld mit zusätzlichen Kosten. (red)