Traumhaus bauen
Das ändert sich energietechnisch 2024
Wer sich 2024 ein Eigenheim bauen möchte, muss sich auf einige Änderungen gefasst machen. Gerade im Bereich Energie und heizen gibt es eine Vielzahl an Neuerungen, die beachtet werden müssen. Der Grund: das neue Heizungsgesetz, das mit dem 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Das große Ziel des Gesetzes ist die Abschaffung der Nutzung von fossilen Energieträgern bis spätestens 2045.
Neu eingebaute Heizungen
Jede neu eingebaute Heizung muss zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das gilt bereits seit dem Inkrafttreten des Gesetzes. Wer keinen Neubau, sondern ein bereits bestehendes Gebäude hat oder nicht in einem Neubaugebiet baut, darf sich damit jedoch noch ein bisschen Zeit lassen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohner sind erneuerbare Energien beim Heizungswechsel erst ab dem 30. Juni 2026 Pflicht. Einwohner in kleineren Städten haben sogar noch zwei Jahre mehr Zeit, denn dort gilt diese Regelung erst ab dem 30. Juni 2028.
Heizungen austauschen
Nicht jeder Haushalt muss 2024 eine neue Heizung einbauen lassen. Wenn die Heizung noch funktioniert, darf sie weiter betrieben werden. Das gilt auch für Heizungen, die kaputt sind und noch repariert werden können. Muss die Heizung ausgetauscht werden oder ist sie über 30 Jahre alt und hat einen Konstanttemperatur-Kessel, gibt es Übergangsfristen, die auch über mehrere Jahre angesetzt werden können. Hier sind auch teilweise Übergangslösungen möglich und in Härtefällen kann es sogar eine Befreiung von der Pflicht zum erneuerbaren Heizen geben. Öl- oder Gasheizungen dürfen laut dem neuen Heizungsgesetz weiterhin eingebaut werden, wenn diese ab 2029 einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien nutzen.
Förderungen durch den Bund
Das neue Heizungsgesetz kann zum Teil hohe Kosten für die Bürger mit sich bringen. Daher gibt es verschiedene Förderungen durch den Bund. Beispielsweise übernimmt der Bund ab 2024 bei dem Einbau einer klimafreundlichen Heizung bis zu 30 Prozent der Kosten. Wer seine alte fossile Heizung bis einschließlich 2028 austauscht, erhält einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Haushalte, die ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich haben, erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 30 Prozent. Die Förderungen können auch kombiniert werden, dürfen aber nicht 70 Prozent der Kosten übersteigen.
Schutz für Mieter
Vermietende dürfen wegen des neuen Heizungsgesetzes künftig bis zu 10 Prozent der Kosten einer neuen Heizungsanlage oder der Modernisierung umlegen. Um die Mieter aber vor zu hohen Kosten zu schützen, darf die monatliche Kaltmiete pro Quadratmeter und Monat nur um maximal 50 Cent steigen. (red)