Das macht Schule: Führerschein mit 17
Schon mit 17 Gas geben. Über 536.400 Jugendliche steuerten laut Kraftfahrt-Bundesamt 2015 vor ihrer Volljährigkeit ein Auto – fast genauso viele, wie es Fahranfänger mit 18 Jahren gab.
Vor allem auf dem Land hat sich das 2011 eingeführte Begleitete Fahren mit 17 (BF17) durchgesetzt und löst den herkömmlichen Führerscheinerwerb zunehmend ab.
Das Prinzip: An der Seite der Teenager wacht ein Beifahrer ein Jahr lang über das sichere Vorankommen, der Fahrschüler bekommt derweil Routine.
Die Statistiken sprechen für die Sonderregelung. Im Vergleich zu Jugendlichen, die nach der Prüfung allein auf sich gestellt fahren, bauen die BF17-Schüler später ohne Begleitung rund 20 Prozent weniger Unfälle.
So lautet das Fazit des Forschungsprojektes „Sicherheitswirksamkeit des Begleiteten Fahrens ab 17“ im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen.
Gründe dafür gibt es viele. Gesa Ristock, Referentin beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat: „Es ist eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Die Fahrschüler starten entspannter und sicherer in die Fahrpraxis, die Eltern als häufigste Begleitpersonen tragen aktiv zur Verkehrssicherheit ihrer Kinder bei.“
Der Weg zum BF17 ist nicht ganz einfach. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wie funktioniert das BF17?
Schon mit 16 ½ Jahren können sich die Jugendlichen bei der Fahrschule anmelden und bekommen nach bestandenem Test die sogenannte Prüfungsbescheinigung. Sie ist bis zur Ausgabe des Kartenführerscheins nur mit dem Personalausweis gültig. Damit und mit den darin eingetragenen Begleitpersonen dürfen die Fahranfänger mit 17 Jahren ans Steuer.
Wer darf begleiten?
Auf dem Beifahrersitz dürfen Personen Platz nehmen, die mindestens 30 Jahre alt sind, seit fünf Jahren ununterbrochen den Autoführerschein besitzen und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben.
Ihre Anzahl ist nicht begrenzt. Tipp: Je mehr Begleiter helfen, desto größer ist die Fahrpraxis.
Vorsicht: Sich nach einer Party mal schnell schwer angetrunken vom Sohnemann nach Hause kutschieren lassen – keine Chance. Für den Begleiter gilt die 0,5 Promille-Grenze.
Verlängert sich die zweijährige Probezeit dann um ein Jahr?
Nein. Sie endet mit 19 Jahren.
Gibt es zusätzliche Kosten?
Ja, aber die sind im Vergleich zum Sicherheitsgewinn gering. Sie werden fällig für die Prüfbescheinigung, den Check der Begleitperson sowie deren Auskunft im Fahreignungsregister.
Darf die Fahrt auch ins Ausland führen?
Leider nur nach Österreich. Die Nachbarn praktizieren den Führerschein mit 17 (L17) schon seit längerem.
Welche Strafen drohen, wenn der Jugendliche allein unterwegs ist?
Der Verkehrsverstoß kostet 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Die Fahrerlaubnis wird kassiert, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor der Neuerteilung müssen die Fahranfänger außerdem ein Aufbauseminar absolvieren.
Honorieren die Versicherer die Maßnahme?
Einige Gesellschaften stufen die Absolventen des BF17 in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse ein. Nachfragen lohnt in jedem Fall.
Unabhängig davon muss der Versicherer von der Begleitfahrt vorher informiert werden, da manche Gesellschaften ein Mindestalter zum Führen von Fahrzeugen vorschreiben. (red)