Marco Gruemmer

Mit 17 in Begleitung unterwegs

Schon mit 17 Jahren mobil auf vier Rädern – auch das ist möglich. Allerdings nur in Begleitung. Frühestens mit 16,5 Jahren kann mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei der Führerscheinstelle „Begleitetes Fahren mit 17 Jahren" beantragt werden. Anschließend erfolgt in der Fahrschule die Ausbildung. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Nach bestandener Prüfung erhält man frühestens am 17. Geburtstag eine Prüfungsbescheinigung. Diese ist nur in Deutschland gültig.
Bei jeder Fahrt muss eine der Begleitpersonen mitfahren, die in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sind. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B haben. Zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis darf die Begleitperson nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Grenze. Die Begleitperson soll den Fahrer nur beraten und darf nicht in die Bedienung des Autos eingreifen.


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