Mit 17 in Begleitung unterwegs
Schon mit 17 Jahren mobil auf vier Rädern – auch das ist möglich. Allerdings
nur in Begleitung. Frühestens mit 16,5 Jahren kann mit Zustimmung der
Erziehungsberechtigten bei der Führerscheinstelle „Begleitetes Fahren mit 17
Jahren" beantragt werden. Anschließend erfolgt in der Fahrschule die Ausbildung.
Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung
kann frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Nach
bestandener Prüfung erhält man frühestens am 17. Geburtstag eine
Prüfungsbescheinigung. Diese ist nur in Deutschland gültig.
Bei jeder Fahrt
muss eine der Begleitpersonen mitfahren, die in der Prüfungsbescheinigung
eingetragen sind. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit
mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B haben. Zum Zeitpunkt der
Beantragung der Fahrerlaubnis darf die Begleitperson nicht mehr als drei Punkte
im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Für die Begleitperson gilt die
0,5-Promille-Grenze. Die Begleitperson soll den Fahrer nur beraten und darf
nicht in die Bedienung des Autos eingreifen.