Tipps vom Auswertigen Amt
Das Auswärtige Amt rät grundsätzlich dazu die Reise vorausschauend zu planen und bei allen Reisen in das Ausland weiterhin besonders vorsichtig zu sein. Aber es gibt noch weitere Punkte zu beachten:
- Man sollte sich über die Covid-19-Maßnahmen des Reiselandes erkundigen, sowohl für das Transportmittel, als auch für das Reiseziel.
- Es sollten umbuchbare und stornierbare Reisen gebucht werden. Außerdem ist es sinnvoll, sich die Flugverbindungen und Beförderungsbedingungen vor Reiseantritt von dem Beförderungsunternehmen bestätigen zu lassen.
- Man sollte sich über die epidemiologische Entwicklung in dem Reiseland vor Reiseantritt informiert halten.
- Die Infektionslage kann sich sehr schnell ändern, weshalb man sich auch während der Reise informiert halten sollte.
- Auch sollte der Reisekrankenversicherungsschutz auf Gültigkeit und der Leistungsumfang des Reisekrankenversicherungsschutzes geprüft und gegebenenfalls erweitert werden.
- Wenn regelmäßig Medikamente eingenommen werden, sollte der Vorrat auf eine mögliche Quarantänezeit aufgestockt werden, für den Fall eines verlängerten Aufenthalts.
- Auch bei der Rückkehr nach Deutschland müssen die geltenden Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflichten eingehalten werden.
Übrigens: Bei einer Reisewarnung handelt es sich um einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, entsprechende Reisen nicht zu unternehmen. Die Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Reisende entscheiden in eigener Verantwortung, ob sie eine Reise antreten.
Das Bestehen einer Reisewarnung kann jedoch mittelbar rechtliche Auswirkungen haben, beispielsweise für die Gültigkeit einer Reisekrankenversicherung. Hierzu sollten sich Reisende mit ihrem Versicherungsdienstleister in Verbindung setzen. (red)