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Mehr drin für Familien - Einige wichtige Steueränderungen für 2025

Die steuerlichen Änderungen ab 2025 bringen für viele Menschen Entlastung – vor allem Familien, Steuerzahler mit niedrigerem Einkommen und Investoren profitieren.

Die steuerlichen Änderungen ab 2025 bringen für viele Menschen Entlastung – vor allem Familien, Steuerzahler mit niedrigerem Einkommen und Investoren profitieren.

Bild: HFR

Das neue Jahr bringt frischen Wind ins Steuerrecht. Ab dem 1. Januar 2025 traten zahlreiche Änderungen in Kraft, die vor allem Familien, Geringverdiener und Hobbybrauer freuen dürften. Was genau sich ändert haben wir verständlich und kompakt für zusammengefasst.

Mehr Netto vom Brutto – Grundfreibetrag steigt

Gute Nachrichten für alle Steuerzahler: Der sogenannte Grundfreibetrag, also der Teil des Einkommens, auf den keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, steigt 2025 auf 12.096 Euro. Damit wird das sogenannte Existenzminimum steuerfrei gestellt.

Gleichzeitig wird die sogenannte kalte Progression ausgeglichen. Was kompliziert klingt, heißt einfach: Wenn Löhne steigen, soll das nicht allein deshalb zu höheren Steuern führen. Vor allem dann nicht, wenn der Anstieg nur die Inflation ausgleicht. Die Steuertarife werden daher leicht verschoben, damit keine „heimlichen“ Steuererhöhungen entstehen.

Familien profitieren: Höheres Kindergeld und höhere Freibeträge

Auch für Familien gibt es Verbesserungen. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt pro Elternteil auf 3.336 Euro (also 9.600 Euro je Kind inklusive weiterer Freibeträge). Zusätzlich erhöht sich das Kindergeld ab Januar 2025 auf 255 Euro pro Monat, ab 2026 dann auf 259 Euro.

Weniger Solidaritätszuschlag für mehr Menschen

Der Solidaritätszuschlag, auch „Soli“ genannt, fällt für viele komplett weg. Die Freigrenze, bis zu der kein Soli erhoben wird, steigt auf 39.900 Euro zu versteuerndes Einkommen. Wer knapp darüber liegt, muss nicht sofort den vollen Satz zahlen – dank einer sogenannten „Milderungszone“ steigt die Belastung langsam an. Erst deutlich darüber wird der Soli vollständig fällig.

Mehr Absetzbarkeit bei Kinderbetreuung

Wer Geld für die Betreuung seiner Kinder ausgibt, kann mehr davon von der Steuer absetzen: Ab 2025 gelten 80 Prozent der Betreuungskosten, maximal 4.800 Euro pro Kind, als Sonderausgaben. Bisher waren es nur zwei Drittel und höchstens 4.000 Euro.

Steuerfreie Photovoltaik – jetzt mit mehr Leistung

Klimafreundlich investieren wird einfacher: Photovoltaikanlagen (also Solaranlagen), die ab 2025 neu installiert oder erweitert werden, bleiben bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit steuerfrei – das gilt nun einheitlich für alle Gebäudearten. Wichtig: Die Steuerfreiheit gilt nur bis zu dieser Leistungsgrenze – und es handelt sich um eine Freigrenze. Wer darüber liegt, muss auf den gesamten Betrag Steuern zahlen.

Bonus von der Krankenkasse? Bis 150 Euro steuerfrei

Viele gesetzliche Krankenkassen zahlen ihren Versicherten Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten. Bis zu 150 Euro im Jahr bleiben diese Prämien steuerfrei. Diese Regel galt bislang nur übergangsweise. Ab 2025 wird sie dauerhaft festgeschrieben.

Bezahlbarer Wohnraum als steuerlich anerkannter Zweck

Wenn gemeinnützige Organisationen Wohnungen vergünstigt an hilfebedürftige Menschen vermieten, wird das nun steuerlich ausdrücklich als gemeinnütziger Zweck anerkannt. Das bedeutet: Solche Vermietungen sind steuerlich begünstigt und die Gemeinnützigkeit bleibt erhalten, auch wenn an andere Personen vermietet wird.

Bildungsangebote bleiben umsatzsteuerfrei

Seminare, Kurse und Bildungsangebote bleiben auch 2025 umsatzsteuerfrei, auch wenn sich das Gesetz an EU-Vorgaben anpasst. Für Anbieter und Teilnehmer ändert sich dadurch praktisch nichts. (gm/red)

Weitere Informationen zu den Steueränderungen 2025, etwa für die Wirtschaft, veröffentlicht das Bundesfinanzministerium online unter: www.bundesfinanzministerium.de


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