Die Verkehrsschilder für die Fahrradstraße sind schon da
Timmendorfer Strand. Was lange währt ... Viele warten auf die Umsetzung der Fahrradstraße in der Gemeinde Timmendorfer Strand, vor allem die Radfahrer. Die Gemeindeverwaltung hat ihre Vorarbeit erledigt und die notwendigen Verkehrsschilder sind inzwischen auf dem Bauhof der Gemeinde angekommen.
Jetzt müssen nur noch einige letzten Hürden genommen werden. „Viele Zustimmungen sind leider nötig, unter anderem auch von ÖPNV und Polizei, um das Projekt ,Fahrradstraße‘ umsetzen zu können,“ berichtet Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke. So muss die Verkehrsaufsicht des Kreises den Beschilderungs- und Markierungsplänen endgültig zustimmen und auch die Gemeindevertretung muss am morgigen Donnerstag einigen Punkten zustimmen, unter anderem ihr Einvernehmen für die Einrichtung einer „Fahrradstraße - Anlieger frei“ zwischen der Ostseetherme Scharbeutz und dem Meerwasserhallenbad in Niendorf im Rahmen der Gefahrenabwehr erteilen.
Kurzer Rückblick: Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr hat in seiner Mai-Sitzung aufgrund der Sperrung der Strandpromenade für Radfahrer und des daraus resultierenden erhöhten Gefährdungspotentials für Radfahrende - vor allem für Schüler*innen - beschlossen, die Strandallee und die Strandstraße so schnell wie möglich herzurichten und damit den Radverkehr sicherer zu machen. „Andere kurzfristige verkehrliche Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehres gibt es derzeit nicht,“ so lautet das Ergebnis der letzten Diskussionen und Sitzungen.
„Mehrfache Versuche, hier zum Beispiel eine temporäre oder saisonale Öffnung der Strandpromenade zu erwirken, blieben ohne Erfolg.“ Für eine langfristige Lösung wurde dem Tourismusausschuss in seiner Mai-Sitzung erste Konzeptskizzen für einen Dünenweg präsentiert. Ein erarbeitetes Konzept soll dem Tourismusausschuss und dem Verkehrsausschuss in einer gemeinsamen Sitzung bis Ende des Jahres vorgestellt werden.
Die Planungen zur Einrichtung der Fahrradstraße wurden inzwischen mit der Polizeidirektion Lübeck, dem Fachdienst Straßenverkehr des Kreises Ostholstein, dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein und der Gemeinde Scharbeutz abgestimmt und am 17. August im Rahmen eines Informationsabends zum Fuß- und Radverkehrskonzept und zur Schulwegsicherung der Bürgerinitiative Pro Rad Timmendorfer Strand/Niendorf, Vertretern der Fraktionen, der Schulleitung des OGT sowie der Aktivgruppe für Handel und Gewerbe Timmendorfer Strand vorgestellt und dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr in seiner Sitzung am 26. August präsentiert.
Der Ausschuss hat in dieser Sitzung auch beschlossen, die gebührenpflichtigen Parkstände und die Verkehrsinseln in der Strandallee zugunsten des fließenden Verkehrs aufzuheben; vor der Umsetzung baulicher Maßnahmen ein Konzept zur Parkraumgestaltung in der Strandallee und Strandstraße zu erarbeiten und die Öffentlichkeit zu beteiligen; sowie die benötigten Haushaltsmittel für die Einrichtung der Fahrradstraße bereit zu stellen.
Die notwenigen Verkehrsschilder für die Einrichtung der Fahrradstraße wurden in der zweiten Septemberwoche geliefert und liegen jetzt zur Aufstellung bereit.
„Angebote für die Aufstellung der Beschilderung und Markierung sind ebenfalls eingegangen, sodass die Fahrradstraße auch unabhängig von etwaigen baulichen Anpassungen von Knotenpunkten eingerichtet werden kann, sobald die Verkehrsrechtliche Anordnung des Kreises ergangen ist,“ heißt es vom Ordnungsamt der Gemeinde.
Der ÖPNV hat keine Bedenken gegen die Einrichtung einer Fahrradstraße, sofern unter dem Zusatz „Anlieger frei“ der Linienverkehr einbezogen wird, was der Fall ist.
Die Beschilderungs- und Markierungspläne wurden am 31. August erneut mit dem Fachdienst Straßenverkehr der Kreises Ostholstein abgestimmt und mit entsprechenden Hinweisen und Ergänzungen am 7. September an den Fachdienst Straßenverkehr des Kreises Ostholstein übersandt und befinden sich dort derzeit in der abschließenden verkehrsrechtlichen Prüfung.
Aufgrund der Sperrung der Strandpromenade für den Radverkehr hat der gesamte Verkehr auf der Strandallee und Strandstraße stark zugenommen. Die Verkehrssituation wird zusätzlich durch die Vollsperrung der B 76, die noch bis zum Frühjahr 2022 andauern wird, verschärft. Dies führt insgesamt zu einem deutlich erhöhten Gefährdungspotential – vor allem für Radfahrende. Der Lieferverkehr, der in der Strandallee und der Strandstraße teilweise verbotswidrig hält oder parkt, birgt zusätzliche Gefahren, weshalb die Verkehrsbehörde des Kreises Ostholstein mit entsprechender Beteiligung der Gemeinde auch ohne Beschlussfassung der Selbstverwaltung angehalten wäre, verkehrliche Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehres anzuordnen.
Am morgigen Donnerstag ist die Fahrradstraße noch einmal Thema in der Sitzung der Gemeindevertretung, die ab 18 Uhr in der 3-Felder-Sporthalle stattfindet. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Ostholstein ist für derartige verkehrliche Maßnahmen die Zustimmung der Gemeindevertretung erforderlich. Die Verkehrsbehörde des Kreises wird aber auch ohne das Einvernehmen der Gemeindevertretung zum Schutz Radfahrender die notwendigen Maßnahmen anordnen müssen.
In der morgigen Sitzung möchte die CDU-Fraktion den Antrag stellen, dass die Verwaltung gebeten wird, zum Thema Einrichtung einer Fahrradstraße zeitnah eine gegebenenfalls mehrtägige Klausursitzung unter Einbeziehung aller Beteiligten anzuberaumen und durchzuführen. „Sämtliche die Einrichtung einer Fahrradstraße betreffenden Beschlüsse sollen bis nach Durchführung dieser Sitzung zurückgestellt werden,“ heißt es in dem Antrag, der am Donnerstagabend zur Abstimmung kommen soll.
Was ist eine Fahrradstraße?
Fahrradstraßen sind Straßen, in denen der Radverkehr Vorrang hat. Sie werden durch Beschilderung nach der StVO gekennzeichnet. Die Nutzung durch Kraftfahrzeuge (auch beschränkt auf Anlieger, Anwohner, etc.) wird durch entsprechende Zusatzzeichen erlaubt. Auf Fahrradstraßen ist Radfahrenden das durchgängige Nebeneinanderfahren gestattet. Fahrradstraßen machen Hauptverbindungen im Erschließungsstraßennetz sichtbar und begünstigen eine Bündelung des Radverkehrs. In Fahrradstraßen gilt grundsätzlich Tempo 30.
Bis zur Umsetzung der Fahrradstraße dürfen Radfahrer weiterhin nicht entgegengesetzt der Einbahnstraße fahren, was in der Fahrradstraße erlaubt werden soll. (rk)