

Stockelsdorf. Die Gemeinde Stockelsdorf ist bestrebt, den Kfz-Verkehr zu reduzieren und auf umweltfreundliche Verkehrsträger zu verlagern. Mit dem Klimaschutzkonzept und dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) setzt sie dabei auf eine Förderung der Nahmobilität aus Fuß- und Radverkehr und des öffentlichen Personennahverkehrs (OPNV).
„Der ÖPNV gewinnt vor dem Hintergrund der globalen und lokalen Ziele, wie Klimaschutz sowie Reduzierung von Läm und Luftverschmutzung, zunehmend an Bedeutung“, erklärt Stockelsdorfs Bürgermeisterin Julia Samtleben.
Am 28. Oktober dieses Jahres hat der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit beschlossen, zusätzliche finanzielle Mittel für Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV in der Gemeinde Stockelsdorf bereit zu stellen.
In der Umsetzung dieser Maßnahme haben alle Einwohner der Gemeinde Stockelsdorf die Möglichkeit, für den Zeitraum vom Dezember 2019 bis zum 29. Februar 2020 einen Zuschuss von monatlich 30 Euro pro Person bei Erwerb einer Monatskarte, die zur Nutzung der im Gemeindegebiet verkehrenden Buslinien der Firmen „Stadtverkehr Lübeck“ und „Autokraft“ berechtigt, zu beantragen. Die Maßnahme ist ein erster Test. „Sollten dadurch tatsächlich mehr Stockelsdorfer vom Pkw auf den ÖPNV umsteigen, ist eine Fortsetzung möglich“, so Stockelsdorfs Verwaltungschefin. Für den jetzigen Aktionszeitraum werden zunächst einmal 100.000 Euro bereitgestellt.
Bezuschusst werden nur Monatskarten. Egal, ob für einzelne Monate oder im Abo, auch für Schüler, sofern die Kosten nicht bereits ganz oder teilweise von Dritten (zum Beispiel Arbeitgeber oder Schulwegkostenträger) übernommen werden. Bei Beträgen unter 30 Euro wird nur der tatsächliche Betrag erstattet.
„Die Beträge werden rückwirkend mit Abgabe der agelaufenen Monatsfahrkarte erstattet“, unterstreicht Ordnungsamtsleiter Stefan Köhler.
Voraussetzung für eine Bezuschussung ist, dass auf den Monatskarten als Ausgangspunkt die Tarifzone 5510, 5790 oder 5795 (für die Haltestellen Horsdorf und Malkendorf) aufgedruckt ist. Zudem muss der Beginn der Gültigkeit für den betreffenden Zeitraum zwischen dem 25. des Vormonats und dem 24. des laufenden Monats liegen. Im Februar 2020 muss der Beginn der Gültigkeit zwischen dem 1. und 10. des Monats liegen. Der Antrag sollte frühestens nach Ablauf der Monatskarte Dezember 2019 und spätestens bis zum 13. März 2020 gestellt werden.
Die Gewährung des Zuschusses erfolgt nur für den angegebenen Zeitraum und ohne Anerkennung eines Rechtsgrundes. Eine schriftliche Bescheiderteilung wird nicht vorgenommen.
Der Antragsvordruck ist im Internet unter www.stockelsdorf.de abrufbar und kann persönlich oder schriftlich unter Beifügung der Monatskarte im Original für einen oder für alle drei Monate im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Bürgerbüro (Zimmer 01 bis 03), Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf, eingereicht werden.