

Timmendorfer Strand. In der Wohldstraße im Bereich des Waldkindergartens wurde jetzt die zulässige Geschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 Kilometer pro Stunde (km/h) begrenzt, dies gilt allerdings nur von montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 15 Uhr.
Durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurden die Anordnungsvoraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h abgesenkt, wodurch explizit auf ein schutzwürdiges Interesse von Kindern und Senioren hingewiesen wurde. Daraufhin wurde in der Verwaltungsvorschrift zur StVO und im Schulwegerlass des Landes Schleswig-Holstein festgelegt, dass die Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Schulen und sozialen Einrichtungen in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken ist, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen.
Der direkte Zugang des Waldkindergartens zur Wohldstraße wurde durch den Einbau einer Treppenanlage zwischenzeitlich hergerichtet, so dass die Verkehrsbehörde des Kreises Ostholstein mit Schreiben vom 16. Dezember 2019 der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf einer Länge von 200 Meter im Bereich des Waldkindergartens zugestimmt hat. Die Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen erfolgte am 7. Januar.
„Ich bin sehr froh, dass nach vielen Anträgen und Gesprächen nun dem lang ersehnten Wunsch der Gemeinde nachgekommen wurde und unsere Kinder und Senioren eine verbesserte Fußgängersituation vorfinden“, so Robert Wagner, Bürgermeister der Gemeinde Timmendorfer Strand. „Zukünftig sollen an der Stelle auch verstärkt Verkehrskontrollen vorgenommen werden, um die Einhaltung der Geschwindigkeit zu kontrollieren und die Rücksichtnahme zu erhöhen,“ betonte Wagner.