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Neue Tempo-30-Zone in Klein Timmendorf - auch in der Bahnhofstraße

In vielen Wohngebieten wird der Verkehr mit Tempo-30-Zonen beruhigt, so jetzt auch etwas ausgedehnter als bereits zuvor in Klein Timmendorf.

In vielen Wohngebieten wird der Verkehr mit Tempo-30-Zonen beruhigt, so jetzt auch etwas ausgedehnter als bereits zuvor in Klein Timmendorf.

Bild: René Kleinschmidt

Timmendorfer Strand. Seit vergangener Woche müssen sich alle Verkehrsteilnehmer in Klein Timmendorf an eine Änderung der Geschwindigkeitsbegrenzung gewöhnen. In der oberen Bergstraße steht hinter der Einmündung zur Lübecker Straße seit einigen Tagen das Verkehrsschild „Tempo-30-Zone“.

Bis vor Kurzem war dort in Höhe des evangelischen Kindergartens am Steenkamp lediglich von 7 bis 16 Uhr die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erlaubt. Jetzt zählt die Geschwindigkeitsbegrenzung rund um die Uhr und zwar in der gesamten Tempo-30-Zone, die sich von der Bergstraße/Ecke Lübecker Straße bis zur B 76 erstreckt und das gesamte Wohngebiet oberhalb der Berg- und Hauptstraße beeinhaltet. Dazu zählt auch die Bahnhofstraße, wo zuvor 50 km/h erlaubt war.

Laut ADAC haben sich Tempo-30-Zonen in vielen Wohngebieten etabliert. Der Verkehr wird beruhigt, Fußgänger und Radfahrer fühlen sich sicherer. Die Rechtsgrundlage dazu findet man in § 45 Abs. 1 c der Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie kommen nur abseits von Hauptverkehrsstraßen in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. In Tempo-30-Zonen gelten einige besondere Regeln.

Eine Besonderheit ist vielen Verkehrs­teilnehmern nicht bekannt: Die Tempo-30-Zone ist mit entsprechenden Schildern nur am Anfang und am Ende gekennzeichnet. Tempo 30 gilt also auf allen Straßen, die zu diesem Gebiet gehören. Am Anfang der Zone steht das Verkehrszeichen 274.1, am Ende die grau hinterlegte, durchgestrichene Variante 274.2. An den einzelnen Straßeneinmündungen wird der Hinweis nicht wiederholt. Gelegentlich wird auf der Straße eine weiße „30“ aufgebracht. Von Auto- und Radfahrenden wird erwartet, dass sie wissen, dass sie sich in einer Tempo-30-Zone befinden. Genau hier kommt es in der Praxis öfter zu Missverständnissen. Als Vorfahrtsregel gilt meistens rechts vor links, außer Verkehrszeichen regeln es vor Ort anders.
Park- und Halteverbote sind auch in einer Tempo-30-Zone entsprechend gekennzeichnet.

Außerdem gibt es in Tempo-30-Zonen in der Regel keine Ampeln, Mittellinien und benutzungspflichtige Radwege. Dadurch soll ein weitgehend einheitliches Erscheinungsbild der Straßen sichergestellt werden. Zudem können Fahrbahnen eingeengt und andere bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung vorgenommen werden. (rk)

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