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Saisonale Öffnung der Scharbeutzer Fußgängerzone

Gemeindewappen

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Bild: Gemeinde Scharbeutz

Scharbeutz. Ab dem 1. November wird die Fußgängerzone in Scharbeutz zwischen dem Fischerstieg und der Seestraße wieder für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr freigegeben.

Die Freigabe erfolgt mit Ausweisung einer Einbahnstraße aus Timmendorfer Strand kommend in Fahrtrichtung Seestraße. Ein entgegengesetztes Befahren der Strandallee ist nur für Radfahrer möglich. Ansonsten haben alle Anlieger die Einbahnstraßenregelung zu befolgen. Dieser Streckenabschnitt wird zudem als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (maximal 20 km/h) ausgewiesen.

Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich auf die neue Verkehrssituation einzustellen und diesen Bereich mit erhöhter Aufmerksamkeit zu befahren.

Es wird seitens der Polizei und der Gemeindeverwaltung darauf hingewiesen, dass in diesem Bereich höchstens 20 km/h gefahren werden darf und besondere Rücksicht auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Radfahrer, zu nehmen ist.

Ausgenommen von dieser Regelung bleibt – wie auch in den vorangegangenen Jahren – der Bereich des Ostseeplatzes, der weiterhin als Fußgängerzone bestehen bleibt.


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