

Timmendorfer Strand. Eine Entscheidung in der jüngsten Sitzung des Tourismusausschusses der Gemeinde Timmendorfer Strand am Dienstag, dem 28. Februar, bezeichnete Tourismuschef Joachim Nitz als „einen Meilenstein in der Geschichte Timmendorfer Strands“. Die elf stimmberechtigten Mitglieder votierten einstimmig dafür, dass die Verwaltung die Planungen zur gastronomischen Nutzung der Trinkkurhalle voranzutreiben hat. Außerdem wird dem Ausschuss für Bauen, Energie und Umwelt empfohlen, einen Bebauungsplan für die Trinkkurhalle aufzustellen, um eine gastronomische Nutzung (und weitere Nutzung wie Kunst, Kultur und Veranstaltungen) rechtsverbindlich abzusichern. Der Tourismusausschuss hat im Rahmen der Strandpark-Planungen bereits am 14. März 2015 in seiner Klausurtagung entschieden, Teile der Trinkkurhalle in Verbindung mit Außenterrassen zur Parkseite und zur Seeseite gastronomisch zu nutzen. Im Verlauf der weiteren Planung hat sich eine Bürgerinitiative gegründet, die sich gegen die gastronomische Nutzung eines Teilbereiches der Trinkkurhalle ausgesprochen hat. Hierzu hat dann am 20. Dezember 2015 schlussendlich ein Bürgerentscheid stattgefunden, bei dem das notwendige Quorum von 20 Prozent jedoch nicht erreicht wurde. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen hat sich für eine gastronomische Nutzung der Trinkkurhalle ausgesprochen. Die Strandpark-Planungen sind seit Mitte des Jahres 2016 vorerst nicht weiter verfolgt worden, da erst der Wettbewerb für die neue Maritim Seebrücke abgewartet werden sollte. Die Planungen für die Trinkkurhalle können jetzt aber losgelöst vom Strandpark weiter vorangetrieben werden. Laut Verwaltung müssen einige Umbauten für eine gastronomische Nutzung der Trinkkurhalle getätigt werden, im Gebäude beispielsweise eine Öffnung der Fensterfronten in der Wandelhalle sowie die Errichtung von Barbereich, Lager, Personalräumen und Toiletten. Im Außenbereich soll der Abgang zu den öffentlichen Toiletten auf die Strandpark-Seite verlegt werden. Zu den Umbauten gehören aber auch das Herrichten von Terrassenflächen auf beiden Seiten (Park- und Promenadenseitig), eine Outdoor-Bar mit Service-Station sowie Terrassenflächen an der Düne und eine Beach-Lounge. Die Verwaltung wird nun in den nächsten Wochen Gespräche mit dem Bauamt des Kreises führen, um eine gastronomische Nutzung der Wandelhalle unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes abzustimmen. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde auch die Festlegung von Ausschreibungskriterien behandelt. Die Verwaltung wurde einstimmig damit beauftragt, konkrete Ausschreibungsunterlagen – möglichst als Mietverhältnis – zu erarbeiten. Diese sollen dem Ausschuss in der Mai-Sitzung zur Abstimmung vorgelegt werden. Ziel sei es, eine Gastronomie in der Sommersaison 2018 zu eröffnen. Die weiteren Planungen für den Strandpark an sich werden erst einmal zurückgestellt, da man sich darüber einig ist, vorerst die Planungen der neuen Maritim-Seebrücke abzuwarten.