reporter Neustadt

Anmeldung der Schulanfänger

Lensahn. Die Schulanfänger 2024 aus dem Einzugsbereich der Grund- und Gemeinschaftsschule Lensahn, also aus den Gemeinden Lensahn, Beschendorf, Damlos, Harmsdorf, Kabelhorst, Manhagen und Riepsdorf müssen angemeldet werden.

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Anmeldungen in der Zeit vom 6. bis 10. November, von 8 bis 12.30 Uhr, im Sekretariat der Schule vorzunehmen. Die Anmeldeunterlagen gibt es im Kindergarten und in der Schule. Es wird gebeten eine Kopie der Geburtsurkunde, soweit vorhanden, ärztliche Berichte und Therapieunterlagen zur Einsicht mitzubringen.

Gemäß § 24 Abs. 2 SchulG, müssen alle Kinder, auch die, die an einer anderen öffentlichen Grundschule aufgenommen werden sollen, an der zuständigen Grundschule, in diesem Fall Grund- und Gemeinschaftsschule Lensahn, gemeldet werden. Bei getrennt lebenden Elternpaaren mit dem gemeinsamen Sorgerecht ist die schriftliche Bestätigung des anderen Elternteils vorzulegen, dass er mit der Anmeldung einverstanden ist. Beim alleinigen Sorgerecht ist dieses durch eine amtliche Bescheinigung nachzuweisen. Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2024 sechs Jahre alt werden. Die Erziehungsberechtigten werden durch den Fachdienst Gesundheit, Jugendärztlicher Dienst, über den Termin der schulärztlichen Untersuchung unterrichtet.

Zum Thema „Einschulung“ findet am Donnerstag, dem 2. November um 19 Uhr eine Informationsveranstaltung in der Aula der Grund- und Gemeinschaftsschule Lensahn statt. Voraussetzung zur Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist eine vorherige Anmeldung. Die Einschulung erfolgt am Mittwoch, dem 4. September 2024. (red)


Weitere Nachrichten aus Neustadt in Holstein

UNTERNEHMEN DER REGION

Meistgelesen