Erweiterte Maßnahmen für Reiserückkehrer und Einzelhandel – Kreis erlässt neue Allgemeinverfügung
Eutin. Der Kreis Ostholstein hat erweiterte Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus erlassen. Ziel ist es, die Ausbreitung des Virus weitgehend einzudämmen und zu verlangsamen und die Infektionsketten zu unterbrechen. Die Allgemeinverfügung enthält unter anderem folgende Neuerungen:
Reiserückkehrer: Alle aktuellen Erkenntnisse zur Verbreitung des Coronavirus deuten darauf hin, dass die wesentliche Ursache für die Verbreitung Reisende aus Risikogebieten sind. Der Kreis verfügt nun, dass auch Reiserückkehrer aus der Schweiz und Österreich unter Quarantäne gestellt werden. Die Personen haben binnen einer Stunde nach Eintritt in den Kreis Ostholstein durch Überfahren oder Überschreiten der Kreisgrenze das Online-Formular „Meldung zur Reiserückkehr“ auszufüllen.
Einzelhandel, Einrichtungen und sonstige Stätten: Zu den zu schließenden Einrichtungen im Sinne der Landesverordnung vom 17.März gehören auch: mobile Einrichtungen der kosmetischen Fußpflege, Nagelstudios, Tattoo-Studios, Imbiss- und Dönerstände, Eisdielen und sonstige gastronomische Betriebe, deren Bestellung direkt am Verkaufstresen erfolgt (Außerhaus-Verkauf mit vorheriger telefonischer oder elektronischer Bestellung ist zulässig), die Erteilung von privatem Musikunterricht, Blumenläden (Verkauf) und Buchhandlungen, die nicht überwiegend Tagespresse verkaufen. Die Allgemeinverfügung soll bis einschließlich Sonntag, dem 19. April gelten; eine Verlängerung ist möglich. (red/he)