Grömitz: Haushalt 2025 beschlossen
Im Ergebnisplan stehen Erträge von 25,3 Millionen Euro Aufwendungen in Höhe von knapp 25,2 Millionen Euro gegenüber, so dass der Haushalt mit einem Jahresüberschuss von knapp über 116.000 Euro abgeschlossen werden kann. Der Haushaltsplan der Gemeinde einschließlich des Wirtschaftsplans des Tourismus-Service Grömitz wurden einstimmig verabschiedet.
Weitere Beschlüsse der Gemeindevertreterinnen und -vertreter: Bereits im Im Finanzausschuss Anfang November wurde besprochen, dass die Hundesteuer für den 1. Hund ab 2025 von 95 auf 110 Euro angehoben werden soll. Der Empfehlung wurde zugestimmt. Hundesteuermarken werden ab Januar nicht mehr ausgegeben, da nach dem Gesetz über das Halten von Hunden in Schleswig-Holstein eine elektronische Kennzeichnungspflicht besteht. Demnach ist ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen.
Auch die Kurabgabe in Grömitz und Lensterstrand wird im neuen Jahr in der Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober) von 3 Euro auf 3,50 Euro je Aufenthaltstag angehoben. Hier gab es lebhafte Diskussionen darüber, ob gleichzeitig An- und Abreisetag jeweils als eigene, komplette Tage, also als zwei Tage insgesamt berechnet werden sollen, wofür sich die FWV aussprach. Mit knapper Mehrheit wurde der Erhöhung der Kurabgabe zugestimmt unter gleichzeitiger Beibehaltung der Regelung, dass An- und Abreisetag weiterhin zusammen nur als ein Tag berechnet werden.
Im Bericht des Bürgermeisters gab Sebastian Rieke unter anderem bekannt, dass die Erweiterung des Kindergartens „Zwergenstübchen“ in Cismarfelde wie geplant weitergehen kann. Nachdem Mitte November bereits die Fundamente für den Anbau gegossen worden sind, können nun die Container aufgestellt werden, in denen die Kinder übergangsweise untergebracht werden sollen. Bei einem Besuch von Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen ging es kürzlich in Gesprächen um die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes Körnickerfeld und die Schaffung von Mitarbeiter-Wohnraum (20 bis 25 Wohneinheiten) in der Oldenburger Straße. (ab)