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Grundsteuer-Reform ab 2025 - Stadtverordnete legten Hebesätze für Neustadt fest

Bild: HFR

Neustadt. Die Reform der Grundsteuer steht bevor und betrifft ab 2025 viele Eigentümer und Eigentümerinnen, natürlich auch in Neustadt. Die Stadtverordneten hatten auf ihrer letzten Sitzung des Jahres auch über die Hebesätze für Neustadt zu entscheiden. Die wichtigsten Informationen dazu haben wir hier zusammengefasst.


Warum gibt es die Grundsteuer-Reform?

Die Reform der Grundsteuer war nötig, weil die bisherigen Berechnungen auf veralteten Werten basierten – den sogenannten Einheitswerten – die teilweise bis ins Jahr 1964 zurückreichen. Seitdem haben sich die Werte von Grundstücken und Gebäuden in Deutschland sehr unterschiedlich entwickelt. Dies führte zu Ungerechtigkeiten, denn ähnliche Immobilien konnten völlig unterschiedliche Steuerbeträge zur Folge haben. Das Bundesverfassungsgericht forderte daher eine Änderung, und der Bund wurde verpflichtet, eine neue Berechnungsgrundlage zu schaffen.

Wie läuft die Neubewertung ab?

Zwischenzeitlich haben die Finanzämter die Grundsteuererklärungen fast vollständig bearbeitet. Eigentümer und Eigentümerinnen sowie die Stadt Neustadt wurden über die neuen Grundsteuerwerte informiert, die ab 2025 gelten. Diese Werte müssen von den Kommunen so akzeptiert und übernommen werden, wie sie vom Finanzamt festgelegt wurden.

Steigt meine Grundsteuer ab 2025?

Das hängt davon ab. Das Bundesfinanzministerium betont, dass die Reform „aufkommensneutral“ sein soll. Das bedeutet, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer gleich bleiben soll – aber nicht für jede einzelne Person. Während manche Eigentümer künftig weniger zahlen müssen, können die Steuern für andere steigen. Das liegt daran, dass veraltete Bewertungsgrundlagen korrigiert werden. Wer bislang von günstigen Einheitswerten profitierte, muss mit höheren Steuerzahlungen rechnen. Umgekehrt können für Immobilien, die bisher überbewertet waren, die Steuerbeträge sinken.

Wie setzt sich die Grundsteuer zusammen?

Die Grundsteuer setzt sich aus zwei Faktoren zusammen:

Grundsteuermessbetrag: Dieser wird vom Finanzamt auf Basis der Neubewertung des Grundstücks und der Immobilie festgelegt.

Hebesatz: Jede Kommune legt ihren eigenen Hebesatz fest. Der Hebesatz gibt an, wie hoch die Grundsteuer am Ende ausfällt.

Für die Stadt Neustadt hat das Land Schleswig-Holstein eine Empfehlung ausgesprochen. Diese sieht für „bauliche Grundstücke“ (Grundsteuer B) einen Hebesatz von 425 Prozent vor – derselbe Wert wie in den Vorjahren. Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) wird ein Hebesatz von 476 Prozent empfohlen (bisher 400 Prozent). Die Stadtverordneten sind dieser Empfehlung gefolgt und haben diese Werte übernommen.

Was bedeutet das für die Steuerzahler?

Für die Stadt bleibt das Steueraufkommen etwa gleich. Allerdings werden sich die Steuerbeträge der einzelnen Eigentümer verschieben. So geht die Stadt davon aus, dass nach bisherigen Berechnungen etwas mehr als die Hälfte der Eigentümer mit steigenden Steuerbeträgen rechnen müssen. Ungefähr 40 Prozent der Steuerpflichtigen könnten dagegen weniger zahlen als bisher.

Was tun, wenn die neue Bewertung falsch erscheint?

Wer die Bewertung seines Grundstücks durch das Finanzamt für fehlerhaft hält, sollte sich direkt an das Finanzamt wenden. Dieses ist für die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags zuständig. Einwände gegen den späteren Grundsteuerbescheid bei der Gemeinde seien nicht zielführend, wenn es um die Neubewertung des Grundstücks geht, da die Gemeinden auf diese Werte keinen Einfluss haben. (gm/red)


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