Ireen Nussbaum

Rettin fordert Küstenschutzmaßnaahmen -Ortsbeirat tagte

Fluch oder Segen? - Der barrierefreie Strandzugang am Seebrückenvorplatz in Rettin, der bei der Erneuerung der Promenade entstand.

Fluch oder Segen? - Der barrierefreie Strandzugang am Seebrückenvorplatz in Rettin, der bei der Erneuerung der Promenade entstand.



Rettin. Die Bewohner des kleinen Ostseedorfes machen sich sichtlich Sorgen, um die Zukunft ihres Zuhauses. Bei der öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates in der vergangenen Woche wurde dieser Unmut laut. Mit „erhobenen Fingern“ mahnen die Einheimischen seit Jahren und fordern angemessene Küstenschutzmaßnahmen.
 
Der Hintergrund: Bei der Erneuerung der Promenade (der reporter berichtete) wichen drei der einst vorhandenen Strandübergänge und wurden neu gestaltet. Seit dieser Umgestaltung und der damit verbundenen Niederung sei der Hochwasserschutz gefährdet, denn es bestehe laut den Einheimischen die Gefahr einer Überschwemmung mit steigendem Meeresspiegel. Bereits zwei Mal soll dies in jüngster Vergangenheit fast der Fall gewesen sein, als Wasserstände von knapp zwei Metern erreicht wurden.
 
Werksleiterin des Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin Vera Heß versuchte einzulenken und bezog Stellung: „Die Überwege 22 bis 25 wurden wie erwähnt bei dem letzten Hochwasser im März (16. bis 18. März 2018) in Mitleidenschaft gezogen. Daraufhin wurde beim Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN-SH) beantragt, die Überwege wieder herstellen zu dürfen. Diesem Antrag wurde entsprochen. Es wurde Wegekies geordert und auf die entsprechenden Überwege verteilt und modelliert. Abschließend wurde leicht überschüssiger Strandsand aus dem Bereich Spielplatz Strand Rettin aufgenommen und an den neu modellierten Überwegen angeschüttet, um ein einheitliches Strandbild hinzubekommen. Alle bearbeiteten Überwege befinden sich in der Gemarkung Rettin.“
 
Für die Anwohner war dies jedoch nicht genug. Sie sehen neben den menschlichen und finanziellen Schäden, die eine Überschwemmung mit sich bringen würde, das Problem des mitgeführten Salzes, das zusätzlich Bäume und Pflanzen schädigen, Oberflächen von Gebäuden und Fahrzeugen angreifen sowie Boden und Gewässer belasten könne.
 
Darüber hinaus bemängelten einige Rettiner, den nicht vorhandenen Katastrophenschutz - es wisse weder die Freiwillige Feuerwehr, noch das Technische Hilfswerk, die Polizei oder die Anwohner, wie man sich im Falle eines Hochwassers verhalten solle.
 
Rüdiger Slawski, Leiter Tiefbau des Neustädter Bauamtes, erklärte im Gespräch mit dem reporter, dass „der Promenadenausbau wegen der touristischen Aufwertung durchgeführt wurde und unabhängig vom Hochwasserschutz zu sehen ist.“ Er fügte an: „In Rettin sind bisher keine Maßnahmen für den Hochwasserschutz geplant. Da dort, die Bebauung mit dem dauerhaften Wohnen wesentlich höher liegt. Die tiefer liegenden Campingplätze werden hierbei nicht berücksichtigt. Das bedeutet auch, dass es hierfür keine Fördermittel gibt. Außerdem liegt der Strand- und Dünenbereich im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) Rettiner Wiesen, der einen besonderen Schutzstatus hat.“ Dieses Argument sehen die Betroffenen als nicht tragbar - denn bliebe eine Wiederherstellung des einstmals vorhandenen Küstenschutzes aus, bedeutete dies zukünftig nicht nur eine Verschlechterung, sondern die Zerstörung des FFH-Gebietes. (inu)


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