Gesche Muchow

Stadtverordnetenversammlung: Kurabgabe - Hundesteuer - Jahrmarkt

Über die Bemessung der Kurabgabe für Urlauber gab es einige Diskussionen in der Stadtverordnetenversammlung.

Über die Bemessung der Kurabgabe für Urlauber gab es einige Diskussionen in der Stadtverordnetenversammlung.

Bild: Gesche Muchow

Neustadt/Pelzerhaken. Die Novembersitzung der Stadtverordneten am vergangenen Donnerstag stand unter der großen Überschrift der Satzungsänderungen. Da der Fahrstuhl im Rathaus derzeit nicht zur Verfügung steht, fand die Zusammenkunft im Haus des Gastes in Pelzerhaken statt.

Zunächst berichtete Bürgermeister Mirko Spieckermann, dass die Stadtverordneten in nichtöffentlicher Sitzung dem Erwerb eines Grundstücks im Baugebiet Lübscher Mühlenberg zugestimmt haben, um eine Erweiterung der Kindertagesstätte „Lümü“ sicherzustellen.

Sodann standen Satzungsneufassungen und Änderungssatzungen auf der Tagesordnung, durch die sich einige Erhöhungen für die Neustädterinnen und Neustädter beziehungsweise Gäste der Stadt ergeben:

Hundesteuer: Die Hundesteuer erhöht sich leicht beim ersten Hund von 132 auf 144 Euro, für den zweiten Hund von 181 auf 192 Euro, für den dritten Hund und weitere Hunde von 230 auf 240 Euro und für Gefahrenhunde von 924 auf 1.008 Euro.

Zweitwohnungssteuer: Der Zweitwohnungssteuersatz erhöht sich auf 0,64 Prozent, womit sich eine Steigerung des Steueraufkommens von circa 40.000 Euro ergeben wird.

VHS und Zeittor-Museum: Auch hier wird es zu leichten Preissteigerungen kommen.

Jahrmarkt: Ab sofort wird die Stadt Neustadt die Jahrmärkte nicht mehr selbst betreiben, sondern es den Schaustellern ermöglichen, einmal jährlich einen Jahrmarkt in eigener Verantwortung zu organisieren.

Kurabgabe und Tourismusabgabe: Da sich in 2023 eine Überdeckung ergeben hat, mindert sich die Kurabgabe (ehemals Tourismusbeitrag) für den Gast von 3,10 Euro auf 2,70 Euro (in der Hauptsaison). Nun stand noch der Bemessungszeitraum zur Debatte. Die Frage war, ob auch weiterhin sowohl der Anreise- als auch den Abreisetag voll berechnet werden sollte. Vorsitzender des Tourismusausschusses Boy Hoff (CDU) meldete aus den Betrieben zurück, dass die Gäste diese Berechnung größtenteils nicht nachvollziehen könnten, vor allem, wenn sie erst spät anreisen oder sehr früh abreisen. Er warb dafür, zu der ursprünglichen Regelung, nach der An- und Abreisetag bei der Kurabgabe als ein Tag berechnet werden, zurückzukehren. Dies sei laut Informationen der Tourismusagentur Lübecker Bucht und anderen Nachbargemeinden wie beispielsweise Grömitz auch die gängige Praxis.

Werkleiterin des Tourismus-Services Vera Hess gab zu bedenken, dass sich dann auch wieder der Eigenanteil der Stadt verändern müsste, was zu niedrigeren Einnahmen der Stadt führen würde.

Vertreter der BGN und der SPD sprachen sich für die 2-Tage-Regelung aus. Hauptargumente waren, dass die Gäste in ihrer Reiseplanung frei seien und sie es damit selbst in der Hand hätten, wann sie am Urlaubsort ankommen. Außerdem sei die Minderung des städtischen Eigenanteils nicht hinnehmbar. Nach einigen Diskussionen entschieden sich die Stadtverordneten letzlich mit 19 zu 8 Stimmen für die Rückkehr zu der ursprünglichen Regelung. Damit zählt die An- und Abreise nun nicht mehr doppelt, sondern wird lediglich als ein Tag bemessen. (gm)


Weitere Nachrichten aus Neustadt in Holstein

UNTERNEHMEN DER REGION

Meistgelesen