Wahl des Seniorenbeirates
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Von Amts wegen werden in das Wählerverzeichnis alle Personen eingetragen, die am Tag der Wahl das 60. Lebensjahr vollendet haben und die seit mindestens dem 12. August 2024 mit dem Hauptwohnsitz in Neustadt in Holstein gemeldet sind. Das Wählerverzeichnis liegt bis zum 8. November während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadt Neustadt zur Einsicht aus. Wer nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann bei Vorliegen der Wahlrechtsvoraussetzungen auf Antrag bis zum 8. November, 12 Uhr, im Bürgerbüro der Stadt Neustadt nachträglich eingetragen werden.
Gewählt werden kann am Dienstag, dem 12. November von 9.30 bis 12.30 Uhr im Konferenzraum des Gemeindehauses der ev.-luth. Kirche, Kirchenstraße 7 und von 15 bis 17 Uhr im Familientreff am Westpreußenring, Westpreußenring 52. Die Wahllokale am Mittwoch, dem 13. November sind im DRK Pflegestützpunkt von 10 bis 12 Uhr und im Tourismus Service Pelzerhaken, Dünenweg 7 von 14 bis 16 Uhr geöffnet. Bei der Wahl ist der Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Auf dem Stimmzettel werden die Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge der Namen aufgeführt. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Dabei hat jeder Wahlberechtigte fünf Stimmen. Für jede Kandidatin oder jeden Kandidaten kann dabei jedoch nur eine Stimme abgegeben werden. Eine Briefwahl findet nicht statt. Die öffentliche Auszählung der Stimmen findet am Mittwoch, dem 13. November ab 16 Uhr im Tourismus Service Pelzerhaken, Dünenweg 7, statt. Die Prüfung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt durch den Wahlleiter. (red)