reporter Neustadt

ZVO: Diese Dinge dürfen nicht in die Toilette

Bild: pixabay

Sierksdorf. Der Zweckverband Ostholstein (ZVO) möchte darauf aufmerksam machen, dass Abfälle und Feststoffe nicht in die Toilette oder den Abfluss gehören. Alle können einen Beitrag leisten, um die ZVO Abwasseranlagen und die Umwelt zu schützen.

Die ZVO Abwasseranlagen - Kanäle, Rohre und Pumpen - sind nicht darauf ausgelegt, mit Gegenständen umzugehen, die nicht in die Toilette gehören. Besonders problematisch sind Feuchttücher, die sich nicht wie Toilettenpapier auflösen und zu schweren Verstopfungen führen können. Diese können Rückstaus im Kanalnetz oder sogar komplette Anlagenausfälle verursachen. Auch die ZVO Kläranlagen stoßen an ihre Grenzen, wenn es darum geht, bestimmte Stoffe abzubauen oder herauszufiltern. Viele dieser Stoffe gelangen letztendlich in unsere natürlichen Gewässer und schädigen die Umwelt. Hierzu gehört auch die Ostsee.

Diese beispielhaften Gegenstände gehören nicht in die Toilette: Hygieneartikel: Feuchttücher, Binden, Tampons, Wattestäbchen, Abschminkpads, Windeln; Feststoffe: Katzenstreu, Knochen, Sand, Mörtelreste, Putzlappen; Medikamentenreste: (Abgelaufene) Tabletten, flüssige Arzneimittel; Chemikalien: Farben, Lacke, Lösungsmittel; Sonstiges: Verbandsmaterial, Kondome. Diese Stoffe werden in der Kläranlage nicht abgebaut und können das natürliche Gewässer erheblich schädigen. Bitte diese Stoffe daher im Rest- oder Sondermüll entsorgen.

Der ZVO appelliert abschließend: „Helfen Sie mit, unsere Umwelt zu schützen. Werfen Sie außer Toilettenpapier keine anderen Stoffe oder Flüssigkeiten in Ihr WC oder den Abfluss.“ (red)


Weitere Nachrichten aus Neustadt in Holstein

UNTERNEHMEN DER REGION

Meistgelesen