Petra Remshardt

Aktuelles Verhalten bei positiven Corona-Tests oder Corona-Erkrankungen

Ostholstein. Für den Fall, dass Personen positiv auf das Corona-Virus getestet werden (PCR-Test, Schnelltest, Selbsttest), gilt im Kreis Ostholstein weiterhin eine Absonderungspflicht. Betroffene Personen haben sich dann unverzüglich zu isolieren und den Kontakt zu anderen Personen zu meiden. Bei positiven Selbst- oder Schnelltests ist ein PCR-Test vornehmen zu lassen. Die Isolation ist bis zum Bekanntwerden des PCR-Testergebnisses beizubehalten. Ist das PCR-Testergebnis negativ, ist keine Absonderung/Isolation mehr erforderlich.
Aufgrund der aktuellen hohen Belastung des Gesundheitsamtes ist davon abzusehen, wegen eines positiven Testergebnisses beim Fachdienst Gesundheit anzurufen oder eine E-Mail zu senden.Dies gilt auch für enge Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen.
 
 
Was ist zu tun?
 
Bei Personen mit einem positiven PCR-Test wird der Fachdienst Gesundheit durch das Labor oder die Teststation direkt informiert und sendet eine SMS mit einem Link, über den man dann die Daten in ein Meldeformular an das Gesundheitsamt - mit PCR-Testergebnis sowie Namen und Erreichbarkeit - eintragen sollte. Im Formular kann ggf. auch eine Quarantänebescheinigung beantragt werden.
Nur wenn der Link der SMS nicht funktionieren sollte, oder man trotz positiven PCR-Tests mehrere Tage keine Nachricht vom Gesundheitsamt erhält, sendet man eine E-Mail mit den Daten an buergertelefon-oh@kreis-oh.de. Dieser nimmt dann Kontakt auf. Dies kann aufgrund der hohen Auslastung unter Umständen aber einige Tage in Anspruch nehmen. Enge Kontaktpersonen haben sich abzusondern nach den Vorgaben der Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit vom 29. Dezember 2021, soweit keine Ausnahmegründe vorliegen. Man wird dann kontaktiert, wenn eine besondere Gefahrenlage durch das Gesundheitsamt angenommen wird. Nur bei engem Kontakt mit Personen, die nachweislich mit der Omikron-Variante infiziert waren, gilt auf jeden Fall die Absonderungspflicht sowie die Meldepflicht über buergertelefon-oh@kreis-oh.de oder telefonisch unter 04521/788-755. (red)


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