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Heizungsplanung: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten für Hausbesitzer

Welches regenerative Heizungssystem im Neubau und im Bestand jetzt das effizienteste ist und welche Fördermittel es dafür gibt, wissen am besten die Heizungsbauer vor Ort.

Welches regenerative Heizungssystem im Neubau und im Bestand jetzt das effizienteste ist und welche Fördermittel es dafür gibt, wissen am besten die Heizungsbauer vor Ort.

Bild: DJD/Allianz Freie Wärme/ZVSHK

Seit Anfang 2024 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft als „Heizungsgesetz“ bezeichnet. Welche Optionen bietet es für Neubau und Modernisierung? Was hat es mit der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) auf sich? Hier die wichtigsten fünf Fragen und Antworten:

1. Was gilt im Neubau?

In Neubauten dürfen nur noch Heizungen installiert werden, die auf einem 65-prozentigen Anteil Erneuerbarer Energien (EE) basieren. Hierzu zählen Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Gas- oder Ölheizungen, die klimafreundliche Energieträger nutzen, Wärmepumpe-Hybridheizungen in Kombination mit einem Öl-/Gasbrennwertkessel und die Solarthermie. Kamin- und Kachelöfen auf Basis nahezu CO2-neutraler Holzenergie sind ebenso möglich.

2. Was gilt im Bestand?

Es besteht keine generelle Austauschpflicht der Heizung, ein weiterer Betrieb und Reparaturen sind erlaubt. Ist die Heizung irreparabel kaputt, können die für den Neubau geltenden 65-Prozent-Optionen für eine Modernisierung gewählt werden. Nach einer Fachberatung darf man mit effizienter Brennwerttechnik auch flüssige oder gasförmige Energieträger nutzen, wenn beginnend ab 2029 der EE-Anteil erhöht wird. Holzfeuerstätten als Hybridlösung mit Wärmepumpe oder Wassertasche als Wärmespeicher sind weiterhin möglich.

3. Welche Fördermittel gibt es?

Die Fördermittel für Einzelmaßnahmen zur Heizungsmodernisierung im selbst genutzten Einfamilienhaus werden in der Summe bis zu 70 Prozent der Investitionskosten gewährt. Dabei gilt ein Höchstbetrag für förderfähige Kosten von 30.000 Euro, der maximale Förderbetrag für Wärmepumpen beläuft sich auf 21.000 Euro. Für die Installation einer Pelletheizung gibt es bis zu 21.000 Euro plus 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag. Infos: www.intelligent-heizen.info.

4. Was hat es mit der KWP auf sich?

Viele Städte und Gemeinden befassen sich mit der Kommunalen Wärmeplanung. Sie ist für zahlreiche Kommunen zwar verpflichtend, die Ergebnisse aber sind rechtlich unverbindlich und wirken sich nicht auf eigene Modernisierungsmaßnahmen aus. Infos: www.freie-waerme.de.

5. Soll ich auf die KWP warten?

Andreas Müller, Geschäftsführer Technik beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), hat darauf eine klare Antwort: „Jede jetzt von Hausbesitzern vollzogene Heizungsmodernisierung mit GEG-konformer Heizungstechnik zahlt sofort auf den Klimaschutz ein.“ Dabei sollte man sich von Fachleuten aus dem Heizungsbau beraten lassen: „Sie wissen, welches Heizungssystem das effizienteste ist und welche Fördermittel es gibt.“ Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), schließt sich der Empfehlung an: „Die heizungstechnischen Lösungen für die Wärmewende sind alle vorhanden. (djd)


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