

Ältere Menschen benötigen im Straßenverkehr manchmal mehr Zeit. Sie sollten von Autofahrern nicht gedrängt oder durch hohe Geschwindigkeiten und eine aggressive Fahrweise zusätzlich gestresst werden. Die meisten Unfälle mit Personenschaden bei Fußgängern passieren zwischen 16 und 17 Uhr, im Winter ist es zu dieser Zeit dunkel. Gerade ältere Menschen sind oft dunkel gekleidet - eine gefährliche Kombination. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat Tipps zusammengestellt, die für mehr Sicherheit bei Senioren sorgen sollen, mehr Informationen gibt es auch unter www.dvr.de.
Tipps für Senioren
Sichtbar sein: Gerade in der dunklen Jahreszeit ist es wichtig, sichtbar zu sein. Senioren sollten Kleidung oder Zubehör mit retroreflektierenden Materialien nutzen.
Sicher stehen: Senioren sollten Schuhwerk tragen, in dem sie einen guten Stand haben und nicht so leicht das Gleichgewicht verlieren.
Sicher aufhalten: Ampeln, Zebrastreifen und Mittelinseln sind sichere Stellen, um eine Straße zu überqueren. Wenn nichts davon vorhanden ist, sollten Senioren - wenn möglich - den kürzesten Weg nehmen und darauf achten, dass dieser für Auto Fahrende gut einsehbar ist.
Sicher überqueren: Wer länger braucht, um eine Straße zu überqueren, sollte sich nicht hetzen lassen. Abwarten, bis die Lücke groß genug ist, und Autofahrer per Blickkontakt oder Handzeichen auf sich aufmerksam machen.
Sicher gehen: Wer das Gefühl hat, dass seine Wahrnehmung eingeschränkt ist, er unsicher geht oder das Gleichgewicht kaum halten kann, sollte seinen Arzt um Rat fragen. Senioren sollten Hilfsmittel nutzen, die sie unterstützen, möglichst lange mobil und sicher zu sein.
Auch Autofahrer können die Sicherheit von Senioren im Straßenverkehr erhöhen:
Zeit geben: Manche zu Fuß Gehende brauchen länger, um eine Straße zu überqueren. Kein Grund, ungeduldig zu werden. Man sollte ihnen Zeit geben.
Tempo drosseln: Das Tempo drosseln und bremsbereit sein, denn „wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist“(StVO, Paragraph 3). (djd)