Reporter Timmendorf

Fusion der Kirchengemeinden in Bad Schwartau wird Wirklichkeit

Bad Schwartau. Lange wurde darüber beraten. Jetzt ist es beschlossene Sache. Dem Zusammenschluss der drei Schwartauer Kirchengemeinden zum 1. Januar 2025 steht nichts mehr entgegen. Alle notwendigen Vorgaben sind seitens der drei Gemeinden erfüllt worden.

Dazu ist im aktuellen gemeinsamem Gemeindebrief der drei Kirchengemeinden, Rensefeld, Bad Schwartau und Cleverbrück von Ernst-Henning Rohlandzu lesen: „In drei Gemeindeversammlungen wurden die Gemeindeglieder über das Fusionsvorhaben umfassend informiert. Dabei konnten Ziele und Nutzen des Zusammenschlusses dargestellt, die rechtlichen Bedingungen beschrieben, aber auch die Herausforderungen benannt werden. Vorher waren bereits die Mitarbeitenden der drei Kirchengemein- den unterrichtet worden. In keiner Gemeinde wurden wesentliche Bedenken oder grundlegende Kritik gegen das Vorhaben geäußert. Alle Beschäftigungsverhältnisse gehen nahtlos auf die fusionierte Kirchengemeinde über.

So beschlossen die drei Kirchengemeinderäte (KGR) denn auch in getrennten Sitzungen den gleichlautenden Fusionsbeschluss in großer Einmütigkeit.
Demnach wird der Zusammenschluss den Namen Rensefeld tragen und die Rechtsnachfolge der drei Einzelgemeinden antreten. Alle 23 ehrenamtlichen KGR-Mitglieder werden neben den Pastorinnen und Pastoren und einer hauptamtlichen Mitarbeiterin im neuen KGR vertreten sein. Der Sitz der neuen Kirchengemeinde ist Alt Rensefeld 24. Alle bisherigen Kirchenstandorte bleiben erhalten.

Die Ausschüsse für Finanzen, Baufragen und Friedhofsangelegenheiten werden wieder eingerichtet. Weitere Ausschüsse können gebildet werden. Auch ein neues Siegel wurde entworfen.

Aktuell beraten die Kirchengemeinderäte in gemeinsamen Sitzungen fusionsrelevante Inhalte. Eine Reihe von Arbeitsgruppen behandeln Themen wie die Arbeitsweise des neuen KGR, die Vorbereitung eines Gebäudenutzungskonzepts, die Öffentlichkeitsarbeit und die Verwaltungsorganisation. Auch die Entwicklung eines Gottesdienstkonzepts steht im Fokus einer Arbeitsgruppe.

Entscheidungen hinsichtlich der Besetzung und Arbeit der Gremien in der neuen Gemeinde bleiben dem neuen KGR vorbehalten.
Der Kirchenkreisrat hat dem Fusionsvorhaben bereits zugestimmt und sämtliche Unterlagen an das Landeskirchenamt weitergeleitet. Dort werden nun die erforderlichen Anordnungen vorgenommen und die Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt der Nordkirche veranlasst.

Die Schwartauer Kirchengemeinden sind auf gutem Weg in die Fusion und freuen sich in gespannter Neugier auf das gemeinsame Neue.“ (SE)

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