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Gemeinde Stockelsdorf setzt auf Windkraft

Die Gemeinde Stockelsdorf will die gesetzlichen Möglichkeiten nutzen, im kommenden Jahr mögliche Windeignungsflächen in Eigenregie zu ermitteln und vorzuschlagen.

Die Gemeinde Stockelsdorf will die gesetzlichen Möglichkeiten nutzen, im kommenden Jahr mögliche Windeignungsflächen in Eigenregie zu ermitteln und vorzuschlagen.

Bild: Gemeinde Stockelsdorf

Stockelsdorf. Die Gemeinde Stockelsdorf wird nach einstimmigen Beschlüssen der Gemeindevertretung von der Gemeindeöffnungsklausel Gebrauch machen, um auf die Entwicklung weiterer Windeignungsflächen im Gemeindegebiet besser Einfluss nehmen zu können. Bereits am 20. November 2024 informierte die Bürgermeisterin mit ihrem Team deshalb die Bürger der Stockelsdorfer Dorfschaften bei einer Informationsveranstaltung in Dissau. Die Heinz-Voigt-Halle war an diesem Abend gut besucht. Zirka 100 Interessierte aus den Dorfschaften und dem Kernort der Gemeinde Stockelsdorf hatten sich bei regnerischem Wetter versammelt, um zu hören, was es an neuen Informationen zum Thema Windenergie in Stockelsdorf gibt.

Dipl.-Ing. Raimund Weidlich von PROKOM Stadtplaner und Ingenieure präsentierte den gesetzlichen Sachstand und veranschaulichte die Auswirkungen auf die einzelnen Dorfschaften. Die gewonnene Leistung durch Windenergie an Land soll in Schleswig-Holstein bis 2030 auf 15 Gigawatt erhöht werden.

Um dieses Ziel des Bundes zu erreichen, müssen die bereits bestehenden Windenergie-Vorranggebiete ausgeweitet werden und neue hinzukommen.
Mit dem neuen § 245e Abs. 5 Baugesetzbuch hat der Bundesgesetzgeber den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, Windenergiegebiete außerhalb der aktuellen Vorranggebiete mittels eines bei der Landesplanungsbehörde zu beantragenden Zielabweichungsverfahrens zu planen.

Die von der Bundesregierung eingeführte sogenannte Gemeindeöffnungsklausel erlaubt es ausschließlich Kommunen, Windenergieanlagen zu ermöglichen, indem dieser sogenannte Zielabweichungsantrag bei der Landesplanung gestellt wird und über Bauleitplanung die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Windenergieanlagen geschaffen werden. Das Zeitfenster dafür ist kurz. Ende 2027 läuft die Gemeindeöffnungsklausel aus.

Bauamtsleiter Jan-Christian Ohm informierte über getroffene Beschlüsse und den derzeitigen Stand. Um einer zu erwartenden Ausweisung weiterer Windenergieanlagenflächen durch das Land ohne direkte Gestaltungs- und Beteiligungsmöglichkeiten der Gemeinde zuvorzukommen, hat die Gemeindevertretung am 3. Juni 2024 beschlossen, auf Basis der Gemeindeöffnungsklausel tätig zu werden. Nun sollen in Kürze Aufstellungsbeschlüsse für Flächennutzungsplanänderungen zur Realisierung von Windenergieflächen getroffen werden. In diesen Bauleitplanverfahren haben alle Bürger im Rahmen einer öffentlichen Beteiligung die Möglichkeit, weitere Hinweise und Bedenken zu äußern. Die derzeitigen Potenzialflächen werden im nächsten Schritt untersucht und konkretisiert. Hierzu sind Gutachten zu beauftragen, die unter anderem kollisionsgefährdete Brutvogelarten berücksichtigen, was noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Bestimmungen zur Höhe von Wind­energieanlagen dürfen nicht mehr erfolgen.

Bauamtsleiter Ohm dazu: „Wir haben uns kurz gesagt entschieden, nicht untätig auf die Ergebnisse der Regionalplanung zu warten und dann zu schauen, ob, wo und in welcher Größe neue Windparkflächen in Stockelsdorf ausgewiesen werden. Wir wollen selbst gestalten und die Gemeinde über eine Beteiligung der Gemeindewerke, sowie die Bürger beteiligen. Zur Umsetzung brauchen wir die Unterstützung von Projektentwicklern. Die Gespräche verlaufen aber vielversprechend. Der Vorteil ist, dass nur die Gemeinde in den nächsten Jahren neue Flächen entwickeln kann. Investoren müssen warten, bis der Regionalplan fertig ist und ob es dann zusätzliche Flächen in Stockelsdorf geben wird, ist bis dahin nicht sicher.“

Anwesende Politiker unterstützten die Verwaltung und appellierten an die Anwesenden: „Lassen Sie uns einen gemeinsamen Schritt in Richtung des vereinbarten Klimaziels gehen, mit der Absicht, einen Mehrwert für die Gemeinde und damit jeden Stockelsdorfer zu generieren!“ Es ist Wunsch der Gemeinde die Windenergieanlagen mit einer Bürgerbeteiligung zu realisieren.

Die Anwesenden stellten durchaus kritische Fragen, es bestand aber Einigkeit, dass Windkraft grundsätzlich sinnvoll ist und niemand sperrte sich völlig gegen das Vorgehen der Gemeinde. Sorge bereitet allen Anwesenden natürlich die hohe Beeinträchtigung der Gemeinde, weil ja auch noch das neue, mehrere Hektar große Umspannwerk und drei 380-KV-Leitungen gebaut werden.

Bürgermeisterin Julia Samtleben verwies noch einmal darauf, dass die Hoffnung besteht, dass das Land keine zusätzlichen Windflächen ausweisen wird, wenn die Gemeinde über die Gemeindeöffnungsklausel bereits eigene neue Flächen generiert hat. Auf die Frage aus dem Publikum, welcher finanzielle Vorteil für die Gemeinde entsteht, wenn weitere Flächen ausgewiesen werden, verwies die Bürgermeisterin auf eine bundesweite Änderung der Gewerbesteuerzerlegung. Seit dem Jahr 2021 wird die Gewerbesteuer bei Windkraft- und Solaranlagen zu 10 Prozent nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne und zu 90 Prozent nach dem Verhältnis der installierten Leistung der Anlagen verteilt. Da die installierte Leistung konstant bleibt, wird Stockelsdorf als Standortgemeinde nunmehr auch angemessen an der Gewerbesteuer beteiligt. Einerseits durch die Änderung des Zerlegungsmaßstabs und anderseits durch die Erhöhung des Anteils der Standortgemeinde an der Gewerbesteuer auf etwa 90 Prozent. Stockelsdorf rechnet dadurch mit Mehreinnahmen im deutlich sechs- möglicherweise siebenstelligen Bereich.

Die Gemeinde Stockelsdorf wird vor­aussichtlich im Januar und Februar die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse zur Vorbereitung der Bauleitplanung fassen. Umfassende Informationen zum Thema lassen sich auf der Homepage unter www.stockelsdorf.de finden. (SE)

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