Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen - Stadtverordnete beschlossen „partizipativen Entscheidungsprozess“
Neustadt. Auf die Stadtverordneten wartete am vergangenen Donnerstag eine kurze Tagesordnung und ein voller Zuschauerraum. Und die Tagesordnung sollte noch kürzer werden. Denn direkt zu Beginn der Versammlung beschlossen die Anwesenden, das Thema „Neue Benutzungs- und Gebührenverordnung der Stadt Neustadt für die städtischen Räumlichkeiten“, in den Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten zurückzuverweisen, da noch weitere Beratungen notwendig seien. Diese neue Verordnung sieht unter anderem die Erhebung beziehungsweise Anpassung von Gebühren für die Nutzung von städtischen Räumlichkeiten wie Schulräumen, der Großsporthalle an der Kirchhofsallee, Turn- und Gymnastikhallen sowie der Aula an der Realschule der Stadt Neustadt vor.
Die meisten Neustädterinnen und Neustädter waren jedoch mutmaßlich wegen des Tagesordnungspunktes „Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen“ in die Aula der Jacob-Lienau-Schule gekommen. Wie in gemeinsamer Sitzung von Bau- und Hauptausschuss beschlossen, stimmten auch die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Durchführung eines sogenannten partizipativen Entscheidungsprozesses zu. Das bedeutet, dass zum Thema Straßenausbaubeiträge und wie diese zukünftig finanziert werden sollen, ein gemeinsamer Entscheidungsprozess unter Einbeziehung unterschiedlicher Interessengruppen erarbeitet werden soll. Während in der Nachbargemeinde Sierskdorf im Oktober die Straßenausbaugebühren ohne Rückwirkung abgeschafft wurden (der reporter berichtete), werden die Neustädterinnen und Neustädter bei den Straßenkosten derzeit anteilig zur Kasse gebeten. In dem partizipativen Entscheidungsprozess sollen nun Möglichkeiten ausgelotet werden, wie die Finanzierung erfolgen kann. „Wir wollen gemeinsam eine faire Lösung finden“, bekräftigte CDU-Fraktionsvorsitzender Sebastian Schmidt im Namen aller Fraktionen und lud die Bürgerinnen und Bürger ein, sich einzubringen.
Der Entscheidungsprozess soll methodisch durch ein Fachbüro begleitet und moderiert werden, während die Interessengruppen die Inhalte erarbeiten und beisteuern.
Außerdem entschied das Gremium einstimmig, dass der Stelle „Stadtmarketing“ ab dem 1. Januar 2023 eine Stabstelle zugeordnet wird. Damit ist das Stadtmarketing zukünftig nicht mehr im Eigenbetrieb Tourismus-Service beheimatet, sondern wird Teil der Kernverwaltung. (gm)