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Baumschutzsatzung

Kellenhusen. Die Gemeinde Kellenhusen hat in ihrer Sitzung am 24. August den Erlass einer Baumschutzsatzung beschlossen, um den erhaltenswerten Baumbestand in der Gemeinde Kellenhusen unter einen besonderen Schutz zu stellen.

Bäume haben vielfältige und unersetzbare Funktionen, besonders auch im Innenbereich des Gemeindegebietes. Sie sind nach Beschädigung oder Verlust nie oder erst für spätere Generationen vollwertig zu ersetzen. Ihr Schutz ist daher ein öffentliches Anliegen. Die Baumschutzsatzung dient der Verwirklichung dieses Anliegens und damit dem Grundsatz des Naturschutzes und der Landschaftspflege, auch im besiedelten Bereich Teile von Natur und Landschaft im besonderen Maße zu schützen und zu pflegen.

Die Baumschutzsatzung der Gemeinde Kellenhusen ist auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Grömitz der Gemeinden Grömitz, Dahme, Grube und Kellenhusen www.groemitz.eu bekanntgemacht (Link) und tritt am 01.10.2023 in Kraft. (red)


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