reporter Neustadt

Umsetzung der Betreuungsrechtsreform

Lensahn. Die Änderung des Betreuungsrechts, die am 1. Januar in Kraft getreten ist, rückt im Kern die individuelle Unterstützung von Menschen stärker als bisher in den Mittelpunkt. Die rechtliche Klarstellung erfolgte durch die Pflicht, die Wünsche des betreuten Menschen zu befolgen. Für die Umsetzung der Wunschbefolgung werden im Gesetz Instrumente verpflichtend vorgegeben. Die Pflicht zur Wunschbefolgung, die Besprechungspflicht und die Kontakte zu den betreuten Menschen bei der Besorgung ihrer Angelegenheiten werden damit als „Unterstütze Entscheidungsfindung“ (UEF) bezeichnet. Damit wird dem Artikel 12 in der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung getragen. In diesem Seminar steht nicht das Recht, sondern die praktische Umsetzung der Unterstützen Entscheidungsfindung im Mittelpunkt. Nach einem kurzen Vortrag über die Aufgabenstellung der rechtlichen Betreuung und über die Verortung der Betreuungspraxis in der Sozialen Arbeit, werden die UEF-Verfahren an realen Fallbeispielen thematisiert und diskutiert. Beide Aspekte sind für das Verständnis des eigenen Handelns und für die erfolgreiche Anwendung der Unterstützen Entscheidungsfindung von Bedeutung.

Zu diesem Seminar, lädt NAH DRAN e.V. Betreuungsverein im Ev.-Luth. Kirchenkreis Ostholstein in Kooperation mit dem Betreuungsverein Ostholstein e.V. am 1. August ab 18.00 Uhr ein. Die Veranstaltung findet in den Räumlichkeiten der AWO Lensahn, Dr.-Julius-Stinde-Str. 11a in 23738 Lensahn statt. Aufgrund begrenzter Platzzahl bitten wir um Anmeldung unter der Telefonnummer: 04363/8684010 oder per E-Mail an: info@btv-nah-dran.de. (red)


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