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Illegale Müllentsorgung sorgt für Kosten in Höhe mehrerer Tausend Euro jährlich

Auch am vergangenen Freitag mussten die Kommunalen Dienste Oldenburg bereits zum 2. Mal die laufende Woche bei den Wertstoffcontainern am Milchdamm für Ordnung sorgen.

Auch am vergangenen Freitag mussten die Kommunalen Dienste Oldenburg bereits zum 2. Mal die laufende Woche bei den Wertstoffcontainern am Milchdamm für Ordnung sorgen.

Bild: hfr

Oldenburg. (eb) Sammelstellen für Altkleider, Altpapier und Altglas sind Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger und dienen letztendlich der Wertschöpfung und dem Naturschutz durch Wiederverwertung, nicht jedoch als Standorte zur illegalen Müllentsorgung. Dieser Sachverhalt scheint vielen Mitmenschen jedoch nicht bekannt zu sein oder schlicht weg egal zu sein. Schade! Denn so gehen nicht nur zahlreiche Standorte verloren, weil die Anbieter keine finanziellen Mittel oder personalen Kapazitäten mehr haben, ständig den hier illegal abgelagerten Müll zu entsorgen. Mit dieser Problematik schlägt sich auch die Stadt Oldenburg seit Jahren herum. „Der Stadt entstehen jährlich Kosten in Höhe mehrerer Tausend Euro, die anderweitig sinnvoll angelegt werden könnten“, betont Jens Junkersdorf als stellvertretender Bürgermeister. Und auch Thomas Voß, stellvertretender Leiter der Kommunalen Dienste Oldenburg, kann diesbezüglich nur mit dem Kopf schütteln und verweist darauf, dass alleine an der Sammelstelle am Milchdamm seit Jahren oftmals mehrmals die Woche rund um die Container aufgeräumt werden muss. Eingesammelt werden dabei Toilettenbecken, Friteusen und allgemeiner Hausmüll sowie Gartenabfälle. Letzteres ist gerade an dieser Stelle wegen der unmittelbaren Nachbarschaft zum in der Nähe befindlichen Kindergarten aufgrund der Möglichkeit, Ratten anzulocken, besonders ärgerlich. Aber auch die übrigen unsachgemäßen Hinterlassenschaften könnten größtenteils sogar kostenlos (Elektroschrott beispielsweise in der Werkstatt für angepasste Arbeit Oldenburg, Göhler Straße 39-41 als zertifiziertem Entsorgungsfachbetrieb) oder an entsprechenden Annahmestellen im Umland abgegeben werden. Ganz nebenbei sei erwähnt, dass illegale Müllentsorgung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und nach Paragraph 326 Strafgesetzbuch auch mit nicht unerheblichen Konsequenzen geahndet werden kann.

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