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GESUND

RSV Körperkreis Oldenburg e.V.

Ringstraße 9a, 23758 Oldenburg

Weitere Infos unter

www.rsv-koerperkreis-oldenburg.de

Melden Sie sich gern unter

info@rsv-koerperkreis-oldenburg.de

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Infos bei:

Die Daten des Deutschen Wetter-

dienstes zeigen, dass sich die durch-

schnittliche jährliche Sonnenschein-

dauer in den vergangenen 70 Jahren

[a2] um etwa 96 Sonnenstunden

erhöht hat.

Die UV-Strahlung der Sonne hat ei-

nerseits einen wichtigen positiven

Effekt: Sie fördert die Bildung von

Vitamin D im Körper. Gleichzeitig ist

sie aber auch Ursache für Gesund-

heitsschäden wie Sonnenbrand,

Bindehautentzündung, grauen Star,

vorzeitige Hautalterung und im

schlimmsten Fall Hautkrebs.

Hautkrebserkrankungen

nehmen zu

Die Zahl der Hautkrebsneuerkran-

kungen in Deutschland hat sich seit

den 1970er-Jahren mehr als verfünf-

facht, so das Robert Koch-Institut.

Im Jahr 2018 erkrankten in Deutsch-

land rund 22.890 Personen an dem

gefährlichen malignen Melanom

der Haut (schwarzer Hautkrebs) - da-

runter etwa gleich viele Frauen und

Männer.

Schon im Kindesalter erhöht eine

hohe UV-Belastung das Risiko, später

an Hautkrebs zu erkranken. Deshalb

sollten vor allem Kinder intensive

Sonne meiden. Auch das Auge kann

durch übermäßige UV-Bestrahlung

geschädigt werden - mögliche Fol-

gen sind der sogenannte “Graue

Star” sowie Netzhautveränderungen

und die Degeneration der Makula.

Achtung, Niedrig-Ozon!

Die Intensität und Verteilung der

UV-Strahlung, die die Erde erreicht,

ist unter anderem abhängig von der

Ozonkonzentration in Stratosphäre

und Troposphäre. Wegen des win-

terlichen Ozonabbaus über der Ark-

Gut geschützt in die Sonne

S

onne und wolkenloser Himmel – für viele ist das der

Inbegriff eines perfekten Frühlings- oder Sommer-

tages. Durch den Klimawandel nimmt die Zahl wolken-

loser Tage zu, die Durchschnittstemperaturen steigen,

und oft gibt es schon im Frühjahr sommerliche Tempe-

raturen. Menschen halten sich häufiger und länger im

Freien auf und sind daher der UV-Strahlung verstärkt

ausgesetzt. Ultraviolette Strahlung kann jedoch akute

und langfristige gesundheitliche Folgen haben - bei-

spielsweise Krebserkrankungen an Auge und Haut.

tis gibt es auch in

Deutschland so

genannte Nied-

rig-Ozonereig-

nisse: Durch sie

erhöht sich Ende

März/Anfang Ap-

ril die UV-Belas-

tung für wenige

Tage über das

normale Maß hi-

naus. Damit wird

die nicht an diese

erhöhte UV-Be-

lastung gewöhn-

te Haut des Men-

schen plötzlich

hoch

belastet.

Daher ist es gut,

den UV-Index zu

kennen:

Er beschreibt den am Boden erwar-

teten Tagesspitzenwert von sonnen-

brandgefährdender UV-Strahlung.

Je höher dieser Index ist, desto

schneller kann bei ungeschützter

Haut ein Sonnenbrand auftreten.

Informationen dazu gibt es auf

der Webseite des Bundesamtes für

Strahlenschutz, das von April bis

September alle drei Tage eine Vor-

hersage für den UV-Index veröffent-

licht.

Schatten ist der beste

Schutz vor UV-Strahlung

Der beste Schutz ist Schatten - er

kann die UV-Strahlung um 50 bis 95

Prozent vermindern. Dichtes Blatt-

werk von Bäumen oder Sträuchern

ist dazu besser geeignet als die

meisten Strandschirme.

Ist kein schattiges Plätzchen zu fin-

den, ist entsprechende Kleidung

wichtig: Sie schützt gut, wenn sie

dunkel, fest gewebt oder dicht und

ungebleicht ist. Kunstfasern wie Po-

lyester, aber auch Jeans und Wolle

halten mehr UV-Licht ab als dünne

Baumwollstoffe, Leinen, Seide oder

Viskose. Es gibt auch Kleidung mit

speziellem UV-Schutz.

Sinnvoll sind außerdem Kopfbede-

ckungen mit breiter Krempe und

Sonnenbrillen, um die Augen zu

schützen. Weitere Schutzmaßnah-

men sind Sonnenschutzmittel mit

einem Schutzfaktor von 30 oder

höher.

Früherkennungs-

angebote nutzen

Hautkrebs ist fast immer heilbar,

wenn er rechtzeitig erkannt wird.

Daher sollten unbedingt die kosten-

freien Angebote der gesetzlichen

Krankenkassen zur Hautkrebs-Früh-

erkennung genutzt werden. Durch

das Hautkrebs-Screening ist es mög-

lich, bereits Frühstadien zu erken-

nen. Das ist umso wichtiger, da Haut-

krebs zunächst keine Beschwerden

verursacht. Das Hautkrebs-Screening

übernehmen die gesetzlichen Kran-

kenkassen alle zwei Jahre für ihre

Versicherten vom 35. Geburtstag an.